Die Reise unseres Lebens von der Wiege bis zur Bahre wird begleitet von den Kirchenglocken. Außerdem repräsentieren sie eine andere Realität. Sie stehen für eine zwar unsichtbare, aber doch erfahrbare Wirklichkeit.
Regelmäßig rufen uns die Glocken zu den Gottesdiensten der Gemeinde, bei denen wir geistlich auftanken und Gemeinschaft erfahren können im Singen, Beten, Hören und Feiern, miteinander und mit dem lebendigen Gott. Läuten die Glocken zu Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen, wollen sie uns zur Fürbitte mahnen – für den Täufling, seine Eltern und Paten, für das Brautpaar und die Familien, für die Menschen, die einen schweren Weg zu gehen haben, auf den Friedhof zum Grab und dann weiter durch das Tal der Trauer um einen geliebten Menschen. Wenn unsere Glocken läuten, dann geben sie uns also zeitliche und geistige Orientierung.
Wann und wie laut die Glocken bei uns schlagen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Das liturgische Läuten fällt dabei unter das Grundrecht der Religionsfreiheit. Weltliches Geläut ist in Deutschland nur als Tradition geschützt und befindet sich daher immer in einer Güterabwägung mit der Rücksicht auf Anwohner. Fühlen sich diese gestört, so kann auf den nächtlichen Uhrschlag verzichtet oder der Lautstärkepegel gesenkt werden. So schweigen die Glocken bei uns zwischen 22 und 7 Uhr.
Das ist die Läuteordnung der ev.-ref. Kirchengemeinde Sylbach:
Einläuten des Sonntags: Sonnabend, 18.00 Uhr, volles Geläut, 10 Minuten.
Ausläuten des Sonntags: Sonntag, 18.00 Uhr, volles Geläut, 10 Minuten.
Läuten zum Gottesdienst an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen: sonntags: 8 Uhr, große Glocke, 10 Minuten; Ostern, Pfingensten, Weihnachten: 8 Uhr, volles Geläut, 10 Minuten; vor Gottesdienstbeginn: volles Geläut, 10 Minuten .
Läuten bei Sterbefällen
Anzeige eines Sterbefalls: 12.00 Uhr, große Glocke, 5 Minuten.
Trauergottesdienst in der Kirche: volles Geläut, 10 Minuten vor Beginn. Beim Hinaustragen des Sargs/der Urne wird die große Glocke geläutet.
Trauergottesdienst auf dem Friedhof: 25 Minuten nach der Trauerfeier bzw. beim Gang zum Grab, volles Geläut, 10 Minuten.
Besondere Läuteanlässe
Kirchliche Trauung: 5 Minuten vor Beginn der Trauung, volles Geläut; nach der Trauung:
volles Geläut, 3 Minuten.
Neujahrsnacht: 0.00 Uhr, volles Geläut, 10 Minuten.